Generalinspektion für Fettabscheider gemäß DIN EN 1825 /DIN 4040-100

Generalinspektion für Fettabscheider freie Aufstellung

 

Der Betreiber einer Abscheideranlage ist nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen, sowie nach DIN EN 1825 / DIN 4040-100 verpflichtet, die Anlage vor Inbetriebnahme, sowie wiederkehrend alle 5 Jahre einer Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Diese Prüfung darf nur von einer fachkundigen Person durchgeführt werden.

Zum Prüftermin müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

Grundvoraussetzung ist eine in allen Belange fertige und betriebsbereite Anlage

 

Anlage ist gemäß den Richtlinien des Herstellers verbaut und installiert

Typenschild am Abscheider montiert

Anlage vollständig entleert und gereinigt

Optionales Fettschichtdickenmessgerät (Sonic Control) ist installiert und betriebsbereit Kabeleinbindung ist flüssigkeitsdicht ausgeführt.

DIN- konforme Durchlüftung eingehalten.

 

Folgende Unterlagen müssen zur Verfügung gestellt werden: Entwässerungsplan, Bedienungsanleitung, Wartungsanleitung, Prüfbericht des DIBT, Entwässerungsgenehmigung der Behörde, baurechtliche Genehmigung, Betriebstagebuch.

 

Standortbedingungen:

Anlagenbemessener Wasseranschluss zur Befüllung des Abscheiders

Elektrische Versorgung 230-V für externe Prüfeinrichtung zum Abnahmetermin

Zugänglichkeit der Anlage an de angeschlossenen Betriebsräumen

 

Während der Prüfung kann die Anlage nicht betriebnen werden.

 

Sollten o.g. Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Prüfung nicht erfüllt sein und auf Grund dessen die Generalinspektion vor Inbetriebnahme nicht im vollen Umfang durchzuführen ist, werden die vollen Kosten in Rechnung gestellt. Eine Nachprüfung ist nicht im Preis enthalten. Diese muss erneut beauftragt werden und wird gesondert gemäß Prüfpauschale berechnet.

 

Die Durchführung der Prüfung erfolgt nach den Richtlinien der DIN 4040-100:

 

Das Ergebnis der Prüfung der Fettabscheideranlage wird in einem Prüfbericht mit Fotodokumentation festgehalten. Die Bemessung der Fettabscheideranlage nach DIN EN 4040-100 wird durchgeführt und dem Prüfbericht zusammen mit den Messwertausdrucken beigelegt.

 

Undichtigkeiten bei der Generalinspektion:

Sollten bei der Prüfung Undichtigkeiten festgestellt werden, wird automatisch nach DIN 4040-100 eine Schadenserkundung zur Lokalisierung der Schäden Prüfung/Anlage durchgeführt. Die Kosten werden nach Aufwand verrechnet.

 

Dichtheitsprüfung für Rohrleitungen, Senkkästen, Einläufe, Schächte werden getrennt beauftragt und berechnet.

 

Die Preise für die Rohrleitungsprüfung gelten nur im Zusammenhang mit der Dichtheitsprüfung an einer Fettabscheideranlage. Ansonsten fallen separate Fahrtkosten an.

Für Schäden, die während der Prüfung durch undichte oder unsachgemäß montierte Anlagenteile verursacht werden, können wir keine Haftung übernehmen.

 

Generalinspektion für Fettabscheider Erdeinbau

 

Der Betreiber einer Abscheideranlage ist nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen, sowie nach DIN EN 1825 / DIN 4040-100 verpflichtet, die Anlage vor Inbetriebnahme, sowie wiederkehrend alle 5 Jahre einer Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Diese Prüfung darf nur von einer fachkundigen Person durchgeführt werden.

 

Zum Prüftermin müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

Alle Komponenten der Anlage müssen vollständig installiert sein, so dass die Abscheideranlage voll funktionsfähig und betriebsbereit ist. Am Prüftag muß der Abscheider vollständig entleert und gereinigt sein; Eine ausreichende Wasserversorgung zum Befüllen der Anlage ist zu gewährleisten (Mindestens C-Schlauch); Folgende Unterlagen müssen zur Verfügung gestellt werden: Entwässerungsplan, Bedienungsanleitung, Wartungsanleitung, Prüfbericht des DIBT, Entwässerungsgenehmigung der Behörde, baurechtliche Genehmigung, Betriebstagebuch.

Während der Prüfung der Abscheideranlage muss der Abwasserzufluss unterbunden werden.

 

Sollten o.g. Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Prüfung nicht erfüllt sein, werden die Kosten nach Aufwand verrechnet und separat in Rechnung gestellt. Eine Nachprüfung ist nicht im Preis enthalten, sondern wird gesondert angeboten und berechnet.

 

Die Durchführung der Prüfung erfolgt nach den Richtlinien der DIN 4040-100:

 

Überprüfung der Bemessung der Abscheideranlage;

Überprüfung des baulichen Zustandes der Anlage;

Verschließen des Fettabscheiderablaufs;

Verschließen des Fettabscheiderzulaufs (soweit möglich);

Befüllung der Fettabscheideranlage mit Wasser und Einstau bis 20 mm unter Bodeneinlauf bzw. max. 20 mm unterhalb der Abscheideroberkante;

Sättigung der Anlagenkomponenten über einen Zeitraum von 1 Stunde;

Die Anlage wird nach DIN 4040-100 auf Dichtigkeit geprüft;

Prüfung des Betriebstagebuchs;

Prüfung der Zulaufleitung der Abscheideranlage als Lüftungsleitung.

 

Das Ergebnis der Prüfung der Fettabscheideranlage wird in einem Prüfbericht mit Fotodokumentation festgehalten. Die Bemessung der Fettabscheideranlage nach DIN EN 4040-100 wird durchgeführt und dem Prüfbericht zusammen mit den Messwertausdrucken beigelegt.

 

 

Undichtigkeiten bei der Generalinspektion:

Sollten bei der Prüfung Undichtigkeiten festgestellt werden, wird automatisch nach DIN 4040-100 eine Schadenserkundung zur Lokalisierung der Schäden Prüfung/Anlage durchgeführt. Die Kosten werden nach Aufwand verrechnet.

 

Dichtheitsprüfung für Rohrleitungen, Senkkästen, Einläufe, Schächte werden getrennt beauftragt und berechnet.

 

Die Preise für die Rohrleitungsprüfung gelten nur im Zusammenhang mit der Dichtheitsprüfung an einer Fettabscheideranlage. Ansonsten fallen separate Fahrtkosten an.

Für Schäden, die während der Prüfung durch undichte oder unsachgemäß montierte Anlagenteile verursacht werden, können wir keine Haftung übernehmen.

 

Vereinbaren Sie mit uns einfach einen Termin vor Ort bei Ihnen für die Fettabscheider Generalinspektion, damit wir den Aufwand kalkulieren und notwendige Arbeiten in Absprache mit Ihnen planen können. So beraten wir Sie am besten.

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