Schulungen

 

Wir bieten Ihnen einen Sachkundelehrgang an, der entweder bei uns im Haus oder bei Ihnen vor Ort, an Ihrer Abscheideranlage durchgeführt werden kann. Die Schulung umfasst das Vermitteln der folgenden Kenntnisse:
  • Rechtliche Grundlagen
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Funktionsweise von:
    • Schlammfang
    • Ölabscheider
    • Koaleszenzabscheider
    • selbsttätiger Abschluss
    • Reinigungsmittel
    • Warneinrichtung / Überhöhung
  • Praktischer Teil:
    • Prüfung von Schlamm und Ölschichtdicke
    • Durchlässigkeit des Koaleszenzfilters
    • Prüfen der Warneinrichtung
    • Prüfen des selbsttätigen Abschlusses
    • entnehmen einer Probe
    • Reinigung des Probenentnahmeschachtes
Nach Abschluss erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang.

Betreiber von Ölabscheider Anlagen und Koaleszenzabscheidern sowie Unternehmen, die Fettabscheider bspw. in Großküchen nutzen, sind gemäß Wasserhaushaltsgesetz dazu verpflichtet, ihre Anlagen regelmäßig inspizieren (Generalinspektion) und warten (Reinigung & Instandsetzung) zu lassen.

 

Die DIN 1999 Teil 1-6 „Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten“ gilt als allgemein anerkannte Regel der Technik hinsichtlich Bemessung, Bau, Betrieb und Prüfung von Leichtflüssigkeitsabscheidern.

 

Fettabscheider reinigen gewerbliche Abwässer und trennen Fette und Öle vom Abwasser. Das fett- und ölhaltige Schmutz- und Spülwasser z. B. aus Großküchen muss über einen Fettabscheider entsorgt werden, bevor das Wasser in die Kanalisation abfließt.

Der Einsatz von Fettabscheideranlagen wird durch die Normen DIN EN 1825-1 und DIN EN 1825-2 sowie den nationalen Anhang DIN 4040-100 geregelt. Die Anlagen unterliegen somit der regelmäßigen Kontrolle und Wartung.



Abscheideanlagen sind laut DIN und Abwassersatzungen alle 5 Jahre (Wasserschutzgebieten 2,5 J.)von einem Sachverständigen/Fachkundigen zu prüfen. Wir führen diese Generalinspektionen und die dazugehörigen Dichtheitsprüfung durch. Auch Neuanlagen müssen vor Inbetriebnahme von einem Sachverständigen abgenommen werden.

 

Nach neuer und gültiger Regel und Norm (DIN 1999-100:2016-12 & DIN 4040-100) sind Abscheideranlage mit einem Rückstauschutz aus- bzw. nachzurüsten (Hebe- oder Pumpenstation).

 

Der Betreiber ist dazu angehalten, dass seine Produktion auch im Starkregenereignis ohne Probleme weiter betrieben werden kann und seine Abwasserbehandlungsanlage ohne Gefährdung weiter betrieben wird.



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